Neue Coronaschutzverordnung ab 24. November 2021
Die Landesregierung in NRW hat eine aktualisierte Version der Corona Schutzverordnung zum 24. November 2021 gültig gesetzt. Dabei werden die gleichen Regeln, wie bisher aufgezeigt. Über die bisherigen Vorgaben haben wir noch eine weitere Vorgabe erhalten.
- Zutritt zu der Schwimmhalle ist nur noch für immunisierte Personen gestattet (2G-Regel / geimpft und genesen)
	
- Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren sind von der 2G-Regel ausgenommen
 
 
Wichtiger Hinweis:
Wir sind aufgrund der Verordnung dazu verpflichtet, den 2G-Nachweis zu jedem Veranstaltungstag (Trainingstag) zu kontrollieren. Falls dieser nicht am jeweiligen Kurstag vorgezeigt und mitgeführt werden kann, ist eine Teilnahme für den Veranstaltungstag nicht möglich.