Wichtige Neuigkeit in Bezug auf die Corona-Schutzverordnung
Liebe Teilnehmer/innen des Kinderschwimmkurses, liebe Eltern,
am 27.11.2021 (Samstag) findet wie angekündigt der Kinderschwimmkurs nicht statt. Der ausgefallene Tag wird selbstverständlich nachgeholt.
Durch die aktualisierte Corona-Schutzverordnung gilt ab sofort die Regel zusätzlich zu den bisherigen:
- Zutritt zu der Schwimmhalle ist nur noch für immunisierte Personen gestattet (2G-Regel / geimpft und genesen)
	
- Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren sind von der 2G-Regel ausgenommen
 
 
Alle weiteren Regelungen sind weiterhin gültig und sind im Konzept zur Durchführung der Kinderschwimmkurse nachzulesen.
Wichtiger Hinweis:
Wir sind aufgrund der Verordnung dazu verpflichtet, den 2G-Nachweis zu jedem Veranstaltungstag zu kontrollieren. Falls dieser nicht am jeweiligen Kurstag vorgezeigt werden kann, ist eine Teilnahme für den Veranstaltungstag nicht möglich.